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Zahnarztkosten niedrig halten – mittels Zahnzusatzversicherung

Posted by admin in Zahnzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen leisten nur im geringen Umfang oder gar nicht für medizinische Maßnahmen zur Zahnerhaltung oder für Zahnersatz sowie Inlays oder Zahnimplantate. Um künftig teure Kosten einer Zahnbehandlung abfangen zu können, wird eine private Zahnzusatzversicherung dringend empfohlen. Denn früher oder später muss jeder Versicherte eine Leistung für Zahnbehandlung in Anspruch nehmen, bei der sich eine Zusatzversicherung als äußerst sinnvoll erweist.

Wann ist eine Zusatzversicherung sinnvoll?

Bei zahnmedizinischen Behandlungen, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen nur im geringen Umfang oder gar nicht leisten, übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten. Grundsätzlich richten sich die Zahnzusatzversicherungen wie auch andere Krankenzusatzversicherungen an die gesetzlich krankenversicherten Personen. Dies liebt besonders daran, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sind, was zu hohen Selbstbeteiligungen geführt hat.

Es gibt zwei Arten von Zahnversicherungen: Zum einen kann eine Zahnersatzversicherung abgeschlossen werden. Diese bietet günstigere Beitragsprämien. Zum anderen bietet sich eine Zahnzusatzversicherung an. Bei dieser Variante richten sich die Erstattungen nach dem jeweiligen Gesamtbetrag der erbrachten Leistung. Darüber hinaus bietet sie zusätzliche Leistungen, wie Prophylaxe, Kieferorthopädie, Inlays oder Implantate.

Leistungsumfang einer Zusatzversicherung für Zahnbehandlung

Die private Zusatzversicherung deckt einen Teil der Behandlungskosten für den Zahnersatz. Hierbei erfolgt die Abrechnung in Kooperation mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse. Sie übernimmt einen Teil der Kosten. Den anderen Teil der Behandlungsaufwendungen übernimmt sodann die private Zusatzversicherung. Wobei hier darauf zu achten ist, dass der Tarif eine Erstattung von mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten vorsieht. Aber auch, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, übernimmt die Zusatzversicherung den vertraglich vereinbarten Prozentsatz der Kosten. So erstatten die meisten Zusatzversicherungen Zahnarzthonorare bis zum 3,5fachen des Gebührenordnungssatzes für Zahnärzte. Weiter leisten sie unbegrenzt für Inlays und Implantaten inklusive Knochenaufbau. Hierbei ist die Anzahl der Implantate pro Kiefer zumeist unbegrenzt. Darüber hinaus bietet die Zusatzversicherung den besten Schutz vor Zahnverlust. So werden Behandlungskosten für Parodontitis-Behandlungen unter Einsatz modernster maschineller Hilfsmitteln, wie Laser oder Vector-System, von einer Zusatzversicherung übernommen.

Besonders ab dem 01.01.2012 müssen Versicherte beim Zahnarzt für Leistungen, wie Implantate oder Kronen, tiefer in die Tasche greifen. Denn ab dem 01.01.2012 gilt die neue Gebührenordnung für Zahnärzte, sodass eine Zahnzusatzversicherung, um den Großteil der Kosten abzufangen, unerlässlich ist.

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