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Die Krankenversicherung ist eine sogenannte Pflichtversicherung, das heißt, jeder, der in Deutschland lebt, der muss auch krankenversichert sein. Das gilt für alle, die als Angestellte arbeiten, aber auch für Unternehmer, selbstständige Geschäftsleute, Rentner und auch als Existenzgründer muss man Mitglied einer Krankenkasse sein. Ob es sich dabei um eine gesetzliche oder um eine private Krankenversicherung handelt, das bleibt jedem selber überlassen. (weiterlesen …)

Beide Systeme – gesetzliche und private Krankenversicherung – unterscheiden sich erheblich voneinander. Die Unterschiede beginnen bereits bei den Eintrittsbedingungen. Wer sich im Rahmen einer PKV absichern will, muss a) zu den Selbständigen oder Freiberuflern, b) zu den Beamten gehören oder c) ein Einkommen oberhalb der JAEG erzielen. Erst wenn eine dieser drei Voraussetzungen erfüllt ist, besteht die Möglichkeit zu Absicherung in der privaten Krankenversicherung.

Ein zweiter großer Unterschied betrifft die Beitragsberechnung. In der GKV werden dafür die Einkommen herangezogen und dienen als Grundlage für die Berechnung der Prämien nach dem allgemeinen Beitragssatz. Anders dagegen die PKV, hier ist das Einkommen in der Beitragsberechnung unerheblich. Stattdessen richtet sich der Beitrag nach den persönlichen Risiken und orientiert sich daher am Alter, den versicherten Leistungen und dem Gesundheitszustand. Junge und gesunde Neukunden können in einer privaten Krankenversicherung daher sparen. (weiterlesen …)

Berechtigt, in die private Krankenversicherung zu wechseln, sind alle, deren Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegt. Diese liegt derzeit bei 49.500 Euro. Wessen Gehalt unterhalb dieser Grenze liegt, für den besteht eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Mitgliedschaft in einer GKV kann auch bei Überschreiten fortgeführt werden, allerdings dann nur noch auf freiwilliger Basis. (weiterlesen …)

Die Private Krankenversicherung ist ein Versicherungsschutz, der gegen ärztliche Behandlungskosten abgeschlossen werden kann, die durch Unfall, Krankheit oder Vorbeugung notwendig werden. Ein Private Krankenversicherung Vergleich macht deutlich, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, sich privat krankenzuversichern:

Bei der sogenannten “Vollversicherung” wird sämtliches an Kosten übernommen, die im Rahmen medizinischer Behandlungen entstehen.
Die “Teilversicherung” versichert einen Anteil von Kosten dieser Art: Bei Beamten z. B. übernimmt deren Dienstherr einen Teil der Versicherungs- und somit der Krankheitskosten (“Beihilfe”).
Die “Zusatzversicherung” erlaubt es den Versicherungsnehmern, die generell über die gesetzliche Krankenversicherung geschützt sind, sich privat zusatzzuversichern. Dies kann beispielsweise Kranken(haus)tagegeld betreffen, Auslandsaufenthalte oder Zahnarztschutz. (weiterlesen …)