Baufinanzierung, aber fuer was?
Posted by in BaufinanzierungDie Baufinanzierung ist grundlegend ist zwei Arten zu unterscheiden, die gewerbliche Baufinanzierung und die private Baufinanzierung. Diese Baufinanzierungen unterscheiden sich grundlegend und das nicht nur darin, wer die Baufinanzierung beantragt. Unterschieden wird, ob im Hintergrund eine gewerbliche Absicht steht, beispielsweise bei Kommunen oder Wohnungsbaugesellschaften, oder ob lediglich eine private Absicht dahinter steht, beispielsweise eine Renovierung oder ein Anbau. Dies ist nicht nur eine juristische Unterscheidung, sondern auch eine wichtige Unterscheidung für die Darlehensmodalitäten.
Bei der gewerblichen Baufinanzierung muss der Antragssteller eine gewerbliche Absicht haben und somit auch eine Firma sein oder zumindest ein Gesellschafter. Bei der Beantragung muss stets eine Sicherheit angegeben werden, diese ist in der Regel das Eigenkapital der Firma oder auch firmeneigene Immobilien oder Grundstück, meistens jedoch lediglich das Eigenkapital der Firma. Den Eigenkapital über einen Kredit trotz negativer Schufa zu bekommen ist sehr schwer. Die Art des Darlehenvertrags unterscheidet sich ebenfalls von dem privaten Darlehensvertrag, denn hier sind die Tilgungsraten fest und eine Sondertilung ist normalerweise ausgeschlossen. Auch minimieren sich meistens die Zinsen nicht nur eine Tilgung, diese sind bis zum Ende des Darlehens fest Wenn Sie mehr Erfahren wollen, besuchen Sie einfach mal Geldratgeber24.de.
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Anders aufgestellt ist dies bei einer privaten Baufinanzierung. Hier muss als Sicherheit ein Grundstück oder Haus vorhanden sein. Somit wird als Sicherheit eine Grundschuld eingetragen oder eine Hypothek auf das haus aufgenommen. Die Rückzahlung des Darlehens ist dabei flexibler als bei der gewerblichen Baufinanzierung. Abgesehen von den festen Tilgungsraten ist oft eine Sondertilung möglich. Zusätzlich minimiert sich durch die Tilung der Darlehensbetrag und dadurch auch die Zinslast. Dies bedeutet für den Darlehensnehmer eine geringere Zinslast zum Ende des Darlehens hin.
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